Stahl
(Chirurgiestahl 316L und 316LVM)
Der Ersteinsatz von Stahl in der Chirurgie und beim Piercen wurde vom Europäischen Parlament am 30.6.1994 in Anlehnung an die Bedarfsgegenständeverordnung der BRD wie folgt festgelegt:
Während der Verheilzeit im Körper darf der Nickelgehalt des eingesetzten Stahlschmucks 0,05% der Gesamtmasse nicht überschreiten bzw. nicht mehr als 0,2μg/cm2/Woche an den Körper abgeben. Da Stahl aber nun mal einen Nickelgehalt von 11-13%, bezogen auf die Gesamtmasse, hat, war Stahl laut EU-Richtlinien nicht mehr zum Ersteinsatz geeignet und wurde von Nickelfreien Schmuckstücken (für die Verheilphase) ersetzt, wie Titan/PTFE und PMFK. Dieses machte es auch Nickelallergikern möglich Piercingschmuck zu tragen.
Diese Verordnung wurde am 27.9.2004 von der EU-Kommission in soweit geändert, daß nur noch die eventuelle Abgabe von Nickel an den Körper relevant ist und nicht mehr der eigentliche Nickelgehalt. Also darf ein Stahlschmuck der Nachweislich nicht mehr als 0,2μg/cm2/Woche an Nickel freisetzt wieder zum Ersteinsatz benutzt werden.
Um eventuellen Problem bei Nickelallergikern grundsätzlich entgegenzuwirken, setzen wir weiterhin beim Ersteinsatz nur nickelfreie Schmuckstücke ein.